Deutsches Gesetz vom 16. Mai 2001 (mit Vorläufer seit 1997), das die Rahmenbedingungen für den Einsatz elektronischer Signaturen im elektronischen Geschäftsverkehr und in den elektronischen Prozessen der öffentlichen Verwaltung regelt. Die Signaturverordnung (SigV) vom 16. November 2001 ergänzt das SigG u.a. durch Regelungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Anbieter von Zertifizierungsdiensten und die Produkte und Verfahren zur Zertifikats- und Signaturerstellung.