Als digitale Signatur wird ein kryptografisches Verfahren bezeichnet, das in der Regel aus dem Hashwert einer bestimmten Information und einem privaten Schlüssel einen eindeutigen Zahlenwert berechnet, der es einer Person, die den zugeordneten öffentlichen Schlüssel besitzt, ermöglicht, den Urheber der Information zu identifizieren und die Integrität der Information zu überprüfen. Das Verfahren ermöglicht durch diese elektronische Unterschrift die Abgabe elektronischer Willenserklärungen.
Nach dem Grad der Sicherheit (bzw. der Verlässlichkeit der Willenserklärung) unterscheidet man einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen.
Der Begriff digitale Signatur ist ein mathematischer Begriff und beschreibt das eingesetzte Verfahren. In den Gesetzestexten und im Sprachgebrauch der DMS-Branche wird der juristische Begriff elektronische Signatur verwendet. Die Begriffe sind nicht gleichbedeutend, da z.B. eine einfache elektronische Signatur keine digitale Signatur ist.