Die „eAkte“ ist momentan in aller Munde. Zwei aktuelle Meldungen aus der eGovernment, Ausgabe Nr. 01/13, unterstreichen diese Tendenz: so gehört die eAkte in Bayern zu den wesentlichen Rahmenbedingungen einer modernen Verwaltung und wurde kürzlich zur „Chefsache“ des Ministerpräsidenten erklärt. In Hannover soll einer bereits im Rahmen eines Pilotprojekts im Landesinnenministerium eingeführten eAkte mit geänderter technologischer Infrastruktur neuer Schwung gegeben werden. Aber die eAkte ist nicht nur für Landesbehörden von Interesse.
Nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landes- und Bundesebene ist die „eAkte“, also das elektronische Führen von Verwaltungsakten, momentan voll im Trend.
So empfiehlt ein vom Bundeskabinett im September 2012 beschlossener Regierungsentwurf des sog. „eGovernment-Gesetzes“ z.B. allen Bundesbehörden und bundesunmittelbaren Körperschaften etc. die elektronische Aktenführung.